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Bahnhofstr. 24
67547 Worms

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Kultur-, Bildungs- und Sportrverein Worms e.V.

(nachfolgend Verein genannt)


Damit unser Unterricht für alle Beteiligten geregelt und effektiv ablaufen kann, ist es notwendig, bestimmte organisatorische Belange einheitlich zu regeln. Bitte lesen Sie sich deshalb unsere Vertragskonditionen sorgfältig durch. Fragen Sie uns bitte bei Unklarheiten.

 

§ 1 Sitz der Verein und Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen.
Sitz der Verein ist 67547 Worms. Bahnhofstrasse 24.


§ 2 Anmeldung zu den Kursen.
Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn die Anmeldung durch den Verein verbindlich bestätigt wurde. Minderjährige Kursteilnehmer können nur durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Die Anmeldegebühr für Personen, die in den letzten 3 Monaten diesen Kurs besucht haben, beträgt 59 Euro.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen.
Die Kursgebühren werden nach 1.Probeunterricht vor Kursbeginn zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift auf das Konto 33474090 bei der Sparkasse Worms (BLZ 553 500 10). Die Beiträge für die Mitglieder den Verein werden am 20.des Monats für der folgenden Monat durch Lastschrift eingezogen. Sollte der Kurseinstieg zum 16. des Monats stattfinden, ist lediglich ein halber Monatsbeitrag fällig.
Der Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr tritt in Fälligkeit zu 50% ein, wenn die Beitritterklärung im September eingereicht wurde. Sollte die Beitritterklärung im Dezember eingehen, ist der Jahresbeitrag nicht fällig.


§ 4 Kündigungen
1. Die Kündigung der Verein hat 4 Wochen vor Jahresende in schriftlicher Form zu erfolgen. Die Kündigung des Kursbesuch gemäs § 4, Absatz 6, der Satzung des Verein, nur zum Ablauf des 3. vollen Monats nach Eingang (Datum des Poststempels) schriftlichen Kündigung möglich ist. Die Beiträge sind also bis zum Ende des 3. Monats voll zu bezahlen.
2. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat.

§ 5 Haftung
Aufenthalt in unseren Räumen geschehen auf eigene Gefahr. Für die Garderobe (inkl. Wertsachen) wird keine Haftung übernommen. Der Verein schließt jegliche Haftung für Verletzungen aus, sofern dieses rechtlich möglich ist. Jede Sachbeschädigung an Schulräumen und Schulausrüstung wird auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat, bzw. dessen Erziehungsberechtigten.


§ 6 Gesonderte Bedingungen für Kurse
Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Teilnahme an dem von Ihnen gewählten Kursus. Der Unterricht ist einmal bzw. zweimal wöchentlich. Vom Kursteilnehmer versäumte Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt. Eine Erstattung der Beiträge ist ausgeschlossen. Für durch uns verschuldete Ausfälle bieten wir soweit möglich Ersatztermine an. Für die sich ergebende  Monatsgebühren bekommt der Schüler mindestens 38 Unterrichtseinheiten (bei 1 x Wo.)

§ 7 Gesonderte Bedingungen für Tanz-Kurse
An Teilnahmetagen unserer Tanzkurse an Ballettwettbewerben bleibt die tanzkurse geschlossen. Öffentliche Auftritte der Kursteilnehmer bedürfen der Genehmigung der Leitung der KuBiS e.V. Sämtliche im Tanzkurse einstudierten Choreographien sowie die eigens dafür montierte Musik sind – ohne Ausnahme – Eigentum der KuBiS e.V. Die unberechtigte Verwendung dieser stellt einen Verstoß gegen das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 09.09.1965 in jeweils aktueller Fassung beim Vertragsabschluss dar. Die KuBiS e.V. behält sich das Recht vor, im Falle des Missachtens dieser Regelung, eine Strafe bis zu 1000,00 Euro aufzuerlegen und einzufordern. Die Regelung dieses Vertragspunktes behält ihre Gültigkeit auch nach Ablauf bzw. Kündigung des Vertrages.

§ 8. Unterrichtstage und –Zeiten
Die Unterrichtstage und -zeiten für den Kursus sind im Stundenplan festgelegt und sind aus dem Kursusplan ersichtlich. Die Betriebsferien liegen innerhalb der Schulferien von Rheinland-pfalz. Während der sechswöchigen Sommerferien findet der Unterricht nur unter veränderten Unterrichtszeiten statt. Diese werden in Abstimmung mit den interessierten Vereinmitgliedern festgelegt.Es bleibt jedoch vorbehalten, die Unterrichtsstunden ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen, sofern der Geschäftsbetrieb dieses erfordert.

Unterrichtsfreie Zeit: kein Unterricht findet statt
- von 23. Dezember bis 06. Januar (jeweils einschließlich)- an gesetzlichen Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi-Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der deutschen Einheit, Allerheiligen
- am Rosenmontag und Faschingsdienstag in den Sommerferien erste und letzte Woche der Verien auf Anfrage können zusätzliche Termine vereinbart werden)
 

§ 9 Datenschutz
Die auf der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten werden von uns in einer betriebseigenen EDV-Anlage gespeichert und gesichert. Wir versichern Ihnen, dass wir Ihre Daten nur zu unseren betriebseigenen Zwecken verwenden und keinem Dritten zugänglich machen.

§ 10 Parkmöglichkeiten
Parken und Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den gekennzeichneten Flächen kostenpflichtig erlaubt.
Die Verstöße gegen die Regeln des Parkplatzes können von dessen Eigentümer bestraft werden.
Das Abstellen von Fahrzeugen geschieht auf eigenes Risiko, eine Haftung für eventuelle Schäden oder Verlust wird seitens der Verein nicht übernommen.

§ 11 Internet-Anmeldungen
Für die Anmeldung zum Kursus bzw. zum Vereinmidgliedschaft per Internet müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB und die Hausordnung akzeptieren. Zum Zeichen Ihres Einverständnisses setzen Sie bitte im Anmeldeformular einen Haken in die dafür vorgesehene Checkbox.
Mit Ihrer Anmeldung per Internet geben Sie gegenüber der Verein ein verbindliches Angebot zum Erwerb eines Kurses ab. Der Vertragsabschluss wird durch eine E-Mail bestätigt. Der Vertragstext auf Grundlage der Teilnehmerangaben wird nach Vertragsabschluss gespeichert.

§ 12 Rauchverbot
In den Verein besteht in allen Räumen ein generelles Rauchverbot. Raucher haben aber die Möglichkeit, außerhalb der Häuser in den Eingangsbereichen zu rauchen. Das Rauchverbot gilt für die Unterrichtstunden und für alle Veranstaltungen.

§ 13 Hausordnung
Die anliegende Hausordnung ist ebenfalls Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zum Ausschluss aus dem Kursus oder dem Verein führen, ohne, dass ein Honorarerstattungsanspruch des Betroffenen besteht.

Hausordnung der Kultur- Bildung- und Sportrverein Worms e.V.
als Anlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB

Der Unterricht beginnt pünktlich zu den im Kursusplan bzw. im Stundenplan festgelegten Zeiten. Im eigenen wie auch im Interesse der übrigen Teilnehmer ist ein rechtzeitiges und regelmäßiges Erscheinen zu den Tanzstunden notwendig.
Zur Abwicklung eines ordnungsgemäßen Unterrichts ist es erforderlich, dass die Teilnehmer während der Kursuszeiten im Haus bleiben.
Den Anordnungen der Lehrkräfte und der Beauftragten den Verein ist Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln kann zum Ausschluss aus dem Kursus führen.
Mit Rücksicht auf die Schuhe der anderen Teilnehmer und auf den gepflegten Zustand der Tanzflächen ist ein Tragen von Schuhen mit Metallteilen oder spitzen Absätzen untersagt.
Für den Tanzunterricht muss ein Paar Schuhe zum Wechseln mitgebracht werden. Die Sohlen der Schuhe dürfen keine dunklen Striche auf dem Parkett bzw. Fußboden hinterlassen.
Um Nachbarn nicht zu stören, wird um Ruhe beim Kommen und Gehen und um Vermeidung von Ansammlungen vor dem Eingang und auf den Parkplätzen gebeten.
Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Abstellen von Fahrrädern oder sonstigen Fahrzeugen im Eingangsbereich oder auf Gehwegen vor den Tanzschulen aus den Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung heraus untersagt ist.
Im Übrigen hat sich jeder Kursus- bzw. verein-Teilnehmer so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört werden und ein ordnungsgemäßer Ablauf der Kurse gewährleistet ist.